Ärztlich verordnete Behandlungspflege

 

Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ aus. Mit dieser Verordnung delegiert er seine Behandlung an die ambulante Pflege. Die Diakoniestation Idsteiner Land führt grundsätzlich alle ärztlich verordneten Leistungen häuslicher Krankenpflege durch, insbesondere

  • Infusionen
  • Injektionen
  • Katheterisierung
  • Medikamentengabe und -richten
  • Versorgung bei einer Magensonde (PEG)
  • Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
  • Wundversorgung
  • Dekubitusversorgung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • u. a.

Außerdem leiten wir Sie oder Ihre Angehörigen zur eigenständigen Durchführung der häuslichen Krankenpflege an, wenn der Arzt dies verordnet. Wir zeigen Ihnen z. B. genau, wie Sie die Insulinwerte an Ihre Blutzuckerwerte anpassen und sich selbst Insulin spritzen können.

 

Jede Verordnung häuslicher Krankenpflege muss durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden. Diese genehmigten Leistungen zahlt dann die Krankenkasse.

Sprechen Sie uns an, um Näheres zu erfahren.
Telefon: (06126) 94 18 0